Altersvorsorge
Zusätzliche Vorsorge ist heute wichtiger denn je. Die staatliche Absicherung reicht bei Weitem nicht aus, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Jeder ist beim Thema Altersvorsorge selbst für seine Zukunft verantwortlich und darf sich nicht allein auf staatliche Fürsorge verlassen.
Wie wichtig zusätzliche Vorsorge ist, verdeutlicht auch die Renteninformation, die Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen erhalten.
- Private Rente
- Betriebsrente
- Riester Rente
- Rürup Rente
Die Private Altersvorsorge

Die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung werden viel diskutiert und es ist hinlänglich bekannt, dass die staatliche Absicherung bei Weitem nicht ausreicht, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Jeder ist beim Thema Altersvorsorge selbst für seine Zukunft verantwortlich und darf sich nicht allein auf staatliche Fürsorge verlassen.
Eine einfache Musterberechnung verdeutlicht die Situation. Ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 3.500 € im Monat hat netto 2.058 € zur Verfügung. Geschätzt wird er etwa 1.188 € Rente netto erhalten. Die Haushaltskasse weist also einen monatlichen Fehlbetrag von 870 € auf.
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Die betriebliche Altersvorsorge

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein.
Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzlich Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer.
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Die Förderrente (Alterseinkünftegesetz)

Eine interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen.
Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.
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Die Basisrente

Eine interessante Form der privaten Vorsorge ist die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt. Sie wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup. Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge.
Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast.
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Ihr Versicherungsmakler in Augsburg - Bernhard Dirr und Team