Informationspflichten
Erstinformation
gemäß § 12 FinVermV und § 15 VersVermV
Name & Anschrift
DIRR & KOLLEGEN
Versicherungsmakler GmbH
Flandernstraße 7
D-86157 Augsburg
Geschäftsführer: Bernhard Dirr
HRB 32569, Amtsgericht Augsburg
Kontaktdaten
Telefon: 0821/25278-0
Telefax: 0821/25278-60
Vermittlerstatus / Tätigkeitsart
- Finanzanlagevermittler mit der Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO.
- Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO.
(Der Eintrag zur Erlaubnis ist einsehbar unter www.vermittlerregister.info) Gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) München und Oberbayern, www.muenchen.ihk.de
Gemeinsame Registerstelle
im Sinne des § 11a Absatz 1 GewO.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 030 20308-0, Telefax 030 20308-1000, info@dihk.de, www.dihk.de, Einsehbar unter www.vermittlerregister.info
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO. Registrierungsnummer: D-0H0M-VBL0K-23
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach §34 f Abs. 1 GewO, Registrierungsnummer: D-F-155-72W2-23
Beratung
Wir bieten Ihnen eine Beratung in unserem Hause an, auf Wunsch auch gerne telefonisch oder per Chat. Wenn Sie sich für einen Abschluss einer Versicherung über unsere Website entscheiden, bieten wir Ihnen eine Beratung per Telefon oder Chat an und unterstützen Sie bei der Tarifauswahl.
Vergütung für die Versicherungsvermittlung
Wir erhalten unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsprodukten in Form einer Courtage, welche bereits in Ihrem Versicherungsbeitrag einkalkuliert ist. Der Produktgeber zahlt diese Courtage an uns aus, Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir erhalten keinerlei weitere Vermittlungsvergütung von den Produktgebern. Vermitteln wir Ihnen ein Versicherungsprodukt bei welchem keine bzw. keine kostendeckende Vergütung einkalkuliert wurde, werden wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit darüber informieren und Ihnen ein Angebot unterbreiten.
Vergütung für die Finanzanlagenvermittlung
Alternative 1 – nur Anleger zahlt:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Die Vergütung erfolgt der dann gesondert zu verhandelnden Vergütungs-/ Honorarvereinbarung.
Alternative 2 - nur der Produktgeber zahlt:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
Alternative 3 - Kombination von Anleger und Produktgeber zahlt:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der noch gesondert zu verhandelnden Vergütungs-/ Honorarvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
Emittenten
Die Erlaubnis umfasst die Finanzanlagenvermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO)
Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
Telefon: 0821/25278-0
E-Mail: info@dirr-kollegen.de
Schlichtungsstellen - außerger. Streitbeilegung
Als Versicherungsmakler sind wir verpflichtet an dem Schlichtungsverfahren nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei folgender Streitbeilegungsstelle teilzunehmen:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Offenlegungspflichten zur EU-Transparenzverordnung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten:
Wir verfolgen eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen für uns erkennbaren Vor- bzw. Nachteil für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen. Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit sind wir jedoch nicht verantwortlich. Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen. Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Die Vergütungen meiner Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler sind grundsätzlich unabhängig von den Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsrisiken. Zum Teil gewähren Versicherer höhere Vergütung für die Vermittlung, wenn Nachhaltigkeitsrisiken nicht berücksichtigt werden. Wo dies erfolgt, gewähren wir ebenfalls höhere Vergütungen.