Unbenannte Gefahren
Was sind eigentlich unbenannte Gefahren?
„Unbenannte Gefahren“ sind alle Schadenursachen, die nicht in den Versicherungsbedingungen genannt und trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten, und die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Die unbenannte Gefahren-Deckung wird auch manchmal als All-Risk-Deckung oder Allgefahrendeckung bezeichnet. Hier einige Beispiele für solche unbenannten Gefahren in der Wohngebäudeversicherung und/oder der Hausratversicherung:
Beispiele für unbenannte Gefahren:

- Bei einem Starkregen wird das Grundstück nicht überschwemmt. Trotzdem dringt Wasser in das Gebäude, weil die Balkon-/Terrassentür undicht ist, sich das Wasser auf dem Balkon oder der Dachterrasse staut, oder Wasser durch einen Schacht in den Keller läuft.
- Bei einem Herbststurm verstopft herabfallendes Laub die Regenrinne. Der Regen kann nicht mehr ordnungsgemäß abfließen und durchnässt die Hausdämmung. Dabei entstehen Feuchtigkeitsschäden im Gebäude.
- Ein Waschbär oder Marder hat sich das Wohnhaus als neues Domizil ausgesucht. Er zerpflückt die Dachdämmung, um einen warmen Schlafplatz für seine Jungen zu bereiten.
- Eine ausgefahrene Markise wird bei eine Windböe zerstört. Die Windstärke lag aber unter 8 Beaufort.
- Schäden durch Anprall von Gegenständen am Gebäude (z. B. Strommast, Kran, im Hochwasser herumtreibender Unrat, etc.)
- Eine Wildschweinherde dringt zunächst ins Grundstück ein und beschädigt sowohl die Außenanlage als auch diverse Gebäudebestandteile erheblich.
- Eine Rattenkolonie hat sich im Pultdach eingenistet zerstört und kontaminiert Dämmung und Dachaufbau.
- Durch Tiefflieger werden Dachpfannen vom Gebäudedach geweht oder es kommt gar zu Mauerschäden.
- Bei Tunnelarbeiten in der Nähe kommt es durch die starken Erschütterungen zu plötzliche Rissbildungen am Gebäude
- Das Gebäude wird beim Niedergang eines Meteoritenregens beschädigt
- Schäden durch Auslaufen oder Verschütten von Flüssigkeiten, Farben, Lacken usw.
- Schlammlawinen / Muren
- Schäden durch unterirdischen Baumwurzelwuchs (z.B. durch Heben von Terrassenplatten)
- Beschädigung durch Ansteigen / Absinken des Grundwasserspiegels
- Eine Diebesbande bricht in ein Gebäude ein, findet nicht ausreichend Beute und demoliert aus Frust große Teile der Inneneinrichtung und der Gebäudetechnik
- Schäden anlässlich der Räumung von Kriegsbomben (sog. "Blindgänger")
- Ein Eisregen geht nieder, der innerhalb weniger Stunden das Dach vereist und so schwer belastet, dass es einstürzt.
- Ein Halsbandsittich (oder auch Specht) hat sich eine warme Bruthöhle in die Fassade und darunter liegende Dämmung eines Einfamilienhauses gebaut.
Es gibt auch Ausschlüsse:
Nicht versichert sind beispielsweise die gewöhnliche Abnutzung durch Gebrauch. Weitere Ausschlüsse sind in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens zu finden. Diese sind stets zu prüfen.
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